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Dokumentation des 2. Online Zukunftsgesprächs „Sehen im Alter – neue Perspektiven entwickeln“
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat die Online-Veranstaltung im Rahmen des Projekts Partizipation älterer Menschen mit Behinderungen stärken! initiiert. Das Projekt wurde durch den Partizipationsfonds des BMAS gefördert und in Kooperation mit dem Aktionsbündnis Sehen im Alter durchgeführt.
Einleitend lässt sich feststellen, dass die Zahl älterer Menschen in Zukunft weiter zunehmen wird. Damit wird auch die Zahl derjenigen steigen, die im Alter unter Sehproblemen leiden. Altersblindheit und Sehbehinderung gewinnen medizinisch wie gesellschaftlich an Bedeutung. Mit Expertinnen und Experten haben wir gemeinsam diskutiert, um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sehbeeinträchtigter älterer Menschen zu fördern. Zielsetzung war es, die gesellschaftliche und politische Teilhabe älterer Menschen mit Sehbeeinträchtigung zu unterstützen und deren Lebensqualität zu sichern – möglicherweise sogar zu verbessern.
Dazu wurden 3 Thesen mit persönlichen Statements (von Mitgliedern der Fokusgruppe „Partizipation älterer Menschen mit Behinderung stärken!“) vorgestellt und anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert.
1. Digitalisierung und Barrierefreiheit
Verankerung des Themas Sehbehinderung/Blindheit im Alter in den Kommunen
- Digitale Barrierefreiheit: es darf kein Digitalzwang geben, analog muss weiter möglich sein
- Barrierefreie Mobilität
Zu Beginn wurde ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vom April 2025 Abschnitt 1.2 Arbeit und Soziales, Inklusion, vorgelesen: „Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-645 Behindertenrechts-konvention ein, in dem Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern.“
Herr Thomas Golka startete mit zwei persönlichen Erfahrungen im Bereich der barrierefreien Mobilität und plädierte dafür, vom sogenannten „Silo-Denken“ hin zu einem ganzheitlichen Denken der beteiligten Parteien zu kommen. Als Beispiele brachte er die Übergänge von U- zu S-Bahnen (die innerhalb ihres jeweiligen Systems gut barrierefrei sind) sowie ein barrierefreies Schwimmbad, bei dem aber ein barrierefreier Zugang (nicht nur für sehbehinderte Menschen, sondern auch für Kinder) fehlt, an.
Herr Peter Brass betonte in seinem Beitrag, dass es keinen Digitalzwang geben darf. Nicht nur ältere Menschen kennen sich nicht mit digitalen Anwendungen aus, das betrifft auch jüngere Menschen. Zum Beispiel die nur online mögliche Bestellung einer Mülltonne. Dies muss auch weiterhin analog möglich sein.
Die Digitalisierung bietet für Menschen mit Sehbehinderung zahlreiche Möglichkeiten, kann jedoch gleichzeitig neue Barrieren schaffen. Digitale Angebote und KI-basierte Hilfsmittel setzen voraus, dass die Betroffenen Smartphones, Tablets und entsprechende Bedienungshilfen sicher nutzen können.
Insbesondere ältere Menschen verfügen nicht immer über die erforderlichen Geräte oder digitalen Kompetenzen. Deshalb dürfen analoge und taktile Lösungen nicht vollständig durch digitale Angebote ersetzt werden.
Als problematisch wurden insbesondere Touchscreens an Fahrkartenautomaten, Bankautomaten und Bezahlterminals genannt. Bestehende barrierefreie Funktionen, beispielsweise Sprachausgaben über Kopfhöreranschlüsse an Bankautomaten, sind häufig weder den Betroffenen noch den Mitarbeitenden der jeweiligen Einrichtungen ausreichend bekannt.
Ein Beispiel aus Berlin: seit Mai 2026 ist das „Gesetz für gutes Leben im Alter“ in Kraft. Dies wurde aufgrund des §71, STGB XII vorbereitet. Ausschlaggebend dazu war der 7. Altersbericht. Hier die Pressemitteilung: https://www.berlin.de/sen/wgp/presse/2026/pressemitteilung.1673346.php
Ergebnisse der Diskussion und Handlungsbedarf:
- Digitale und analoge Zugangswege müssen parallel erhalten bleiben.
- Barrierefreiheit muss bereits bei der Entwicklung technischer Angebote berücksichtigt werden
- Schulungs- und Unterstützungsangebote für ältere Menschen müssen ausgebaut werden.
- Mitarbeitende von Banken, Verkehrsbetrieben und anderen Dienstleistern benötigen mehr Wissen über vorhandene barrierefreie Funktionen
- Behindertenbeauftragte auf kommunaler und Landesebene sollten konsequent einbezogen werden.
- Barrieren müssen zentral erfasst und gemeldet werden können.
- Finanzielle Hürden beim Zugang zu digitalen Geräten sollten berücksichtigt werden, beispielsweise durch Leihgeräte oder Kostenübernahmen.
Als positives Beispiel wurden die Berliner „Digital-Zebras“ genannt, die Unterstützung beim Umgang mit digitalen Geräten anbieten.
https://gemeinsamdigital.berlin.de/de/massnahmen-der-strategie/digital-zebra/
2. Nachbarschaftshilfe und Teilhabe im direkten Lebensumfeld
Teilhabe – Sozialraumorientierung
Gestaltung des direkten Lebensumfelds, um Teilhabe im Alltag zu ermöglichen, hier sollten Stadtteilprojekte und Quartiersinitiativen mit einbezogen werden.
Frau Ursula Kleinert führte in das Thema mit ihrer persönlichen Wohnsituation ein, die grundsätzlich baulich barrierefrei ist, aber eine Teilhabe trotz allem nicht für jeden und jede möglich ist. Denn Hilfsbedürftige sollten mit Hilfsbereiten zusammenkommen. Hierzu muss eine Sensibilisierung der Gesellschaft stattfinden, vor allen Dingen bei Sinnesbehinderungen und psychischen Problemen. Betroffene zögern, ihren Bedarf kundzutun, Hilfsbereite müssen empowert werden, um Hilfe adäquat anbieten zu können.
Barrierefreie Gebäude und Wege allein gewährleisten noch keine gesellschaftliche Teilhabe. Gerade Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, psychischen Einschränkungen oder beginnender Demenz benötigen teilweise Unterstützung, die von Außenstehenden nicht unmittelbar erkannt wird.
Ein wesentliches Problem besteht darin, Menschen mit Unterstützungsbedarf und Menschen, die helfen möchten, zusammenzubringen. Das bedeutet, dass vor Ort in den Kommunen die Behindertenbeauftragten in den Prozess einbezogen werden müssen.
Dabei wurde deutlich, dass gut gemeinte Hilfe nicht automatisch passende Hilfe ist. Unterstützung kann als übergriffig empfunden werden, wenn Helfende handeln, ohne vorher zu fragen oder die Wünsche der betroffenen Person zu berücksichtigen.
Unterstützung des Ehrenamtes
Politisches und gesellschaftliches Engagement von Menschen mit Sehbehinderung scheitert teilweise selbst an mangelnder Barrierefreiheit.
Grafiken, Präsentationen, Pläne und ausschließlich visuell dargestellte Arbeitsergebnisse sind für blinde oder stark sehbehinderte Ehrenamtliche häufig nicht zugänglich. Deshalb wurde ein deutlicher Bedarf an Assistenz für ehrenamtliches Engagement formuliert.
Als interessanter Lösungsansatz wurde die Zusammenarbeit mit Architekturstudierenden beschrieben. Studierende könnten beispielsweise Baupläne für blinde Beteiligte erläutern und erhalten im Gegenzug unmittelbare Einblicke in die Anforderungen barrierefreier Planung.
Zentrales Ergebnis:
- Hilfe muss die Selbstständigkeit fördern und darf sie nicht ersetzen.
- Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, ob, wann und in welcher Form sie Hilfe benötigen. Helfende müssen deshalb stärker dafür sensibilisiert werden, zunächst nachzufragen und die individuellen Bedürfnisse zu respektieren.
Unterstützende Broschüre „Nicht so, sondern so!“
Link: https://www.dbsv.org/broschueren.html#umgang
- In der Schweiz werden von den Kommunen Jahrgangsübergreifend (immer 5 Jahrgänge) die Menschen angeschrieben, die zeitnah in den Ruhestand gehen. Dadurch entsteht schon früh ein großer Pool an Menschen, die unterschiedlichste Aktivitäten anbieten, und eine „gesellschaftliche Kontrolle“. Aber auch hier werden vermutlich nicht alle Hilfesuchende ihren Bedarf äußern.
- Als sinnvoll wurden Schulungen, Broschüren, Informationskampagnen und kurze Aufklärungsvideos genannt. Bereits vorhandene Materialien und Erfahrungen der Blinden- und Sehbehindertenverbände sollten stärker genutzt werden.
3. Aktive Gestaltung und Teilhabe in den Kommunen / Zugang zu Informationen
- Schaffung von partizipativen Strukturen: Institutionalisierte Form der Teilhabe > prozessuale Frage
- Kompetenzbildung der Protagonisten „Relais-Station“
Herr Emanuel Stadler berichtete von seinem persönlichen Weg, sich aktiv an der politischen Gremienarbeit zu beteiligen. Er konnte an einem Projekt teilnehmen, in dem Interessierte in den Kommunen von der Selbsthilfe gecoacht wurden. Ein Projekt in 3 Phasen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW (LAG Selbsthilfe NRW) gemeinsam mit der Universität Siegen. Link zur Website: https://www.uni-siegen.de/zpe/forschungsnetzwerke/teilhabeplanung/projekte/politpart/
Kommunale Teilhabe und politische Mitwirkung
Zwischen den Kommunen bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich vorhandener Beteiligungsstrukturen. Behindertenbeauftragte, Behinderten- oder Inklusionsbeiräte sind nicht überall vorhanden.
Selbsthilfeorganisationen sollten deshalb zukünftig nicht ausschließlich individuelle Unterstützung leisten, sondern stärker als Mitgestalter kommunaler Lebensbedingungen auftreten. Dafür benötigen ihre Mitglieder Kenntnisse über politische und administrative Strukturen, Entscheidungsprozesse und zuständige Ansprechpartner. Die Sensibilisierung in den Kommunen muss auch die Arztpraxen und Kliniken mit einbeziehen.
Hier Links zu den Internetseiten „Barrierefreie Arztpraxen“:
https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche/barrierefreiheit
https://www.kbv.de/praxis/praxisfuehrung/barrierefreiheit
Als besonders wichtig wurden verbindliche Beteiligungsstrukturen zwischen Betroffenen, Selbsthilfe, Verwaltung und Politik angesehen.
Menschen mit Behinderung sind dabei als Experten in eigener Sache zu betrachten und frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen
Ziele:
- es sind landesweit vergleichbare und effektive Partizipationsstrukturen zu entwickeln,
- wirksame und geeignete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung sind aufzuzeigen,
- die Eigenkompetenz der Selbsthilfe zur Wahrnehmung von Teilhaberechten vor Ort ist zu fördern,
- es ist zu prüfen, wie die Beteiligungsmöglichkeiten zuverlässig und nachhaltig gestaltet werden können,
- dem Sachkundigen Bürger soll aufgezeigt werden wie die Struktur zwischen Verwaltung und Politik ist und wie Netzwerke funktionieren,
- Wie kann die Arbeit der Selbsthilfe vor Ort mit den politischen Gremien gelingen? Dazu braucht es finanzielle Ressourcen und Interessierte an der politischen Arbeit.
Fazit der anschließenden Diskussion:
- Im Gesamtverband „Der Paritätische“ https://www.der-paritaetische.de/ gibt es ein unglaubliches Wissen, er ist ein guter Ansprechpartner.
- Verschiedene Selbsthilfe-Verbände, die sich vor Ort in den Kommunen zusammentun, werden gemeinsam stark, machen Mut und motivieren!
- Ein Engagement in der Politik gibt Bestätigung und das Gefühl, gebraucht zu werden!
- Ältere Menschen sind Experten in eigener Sache! Sie sind bescheiden, aber bereit, etwas mitzutun.
- Die Selbsthilfe kann Mut machen und motivieren!
- Vor Ort können die Sprechstunden der Wahlkreisabgeordneten genutzt werden, um mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Z. B. mit der Frage: Wie stellen Sie sich Ihr Leben im Alter vor?
- Für Menschen, die in den Ruhestand gehen, wird die Kommune wichtig. Das ist dann ihr Lebensraum.
Information wurde als grundlegende Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe herausgestellt. Nur wenn Menschen wissen, welche Veranstaltungen, Gruppen, Unterstützungsangebote und politischen Beteiligungsmöglichkeiten existieren, können sie selbst entscheiden, ob sie diese nutzen möchten.
Besonders berücksichtigt werden müssen Menschen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität ihre Wohnung kaum oder gar nicht verlassen können.
Vorstellung des Projekts „bei Anruf Kultur“:
Das Programm bietet telefonische Kulturführungen aus bundesweit über 140 Museen, Gedenkstätten, Galerien und weiteren Kulturstätten an. Das Angebot richtet sich an Menschen, die diese kulturellen Angebote visuell nicht live erleben können: Blind- oder sehbehinderte Menschen sowie in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Bis Herbst 2026 wird „Bei Anruf Kultur“ durch die Aktion Mensch, die Behörde für Kultur und Medien Hamburg und die DFB-Kulturstiftung gefördert.
https://www.beianrufkultur.de/
Als weiteres positives Beispiel wurde eine Hörzeitung genannt, bei der Ehrenamtliche regionale Zeitungsinhalte einlesen. Dadurch erhalten blinde oder nicht mehr lesefähige Menschen Informationen über Veranstaltungen sowie gesellschaftliche und nachbarschaftliche Ereignisse. https://www.blindenzeitung.de/index.php/angebot/hoerzeitungen
Ergebnis:
Informationen müssen barrierefrei, verständlich und über unterschiedliche Kommunikationswege verfügbar sein und insbesondere auch Menschen erreichen, die nicht selbstständig zu Beratungs- oder Begegnungsangeboten gelangen können.
Vernetzung als wesentliche Voraussetzung
Ein wiederkehrendes Ergebnis der Diskussion war die Bedeutung von Netzwerken. Einzelne Selbsthilfegruppen können ihre Interessen häufig nur begrenzt durchsetzen. Werden gemeinsame Interessen verschiedener Gruppen gebündelt, erhöht sich die politische Wirkung erheblich.
Barrierefreiheit kommt dabei nicht ausschließlich Menschen mit Behinderung zugute. Die Maßnahmen können gleichzeitig älteren Menschen, Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen sowie Eltern mit Kinderwagen helfen.
Deshalb sollten sich Selbsthilfegruppen, Behindertenverbände, kommunale Beiräte, Politik und Verwaltung stärker miteinander vernetzen.
Qualifizierung und Sensibilisierung
Neben technischen und baulichen Maßnahmen wurde Sensibilisierung als zentrale Voraussetzung für Inklusion angesehen.
Dies betrifft insbesondere:
- Mitarbeitende in Verwaltungen und Dienstleistungsunternehmen,
- politische Entscheidungsträger,
- ehrenamtlich Helfende,
- Architekten und Planer, Studierende entsprechender Fachrichtungen
- Mitglieder und Verantwortliche der Selbsthilfe.
Für Menschen, die sich kommunal engagieren möchten, sind Kenntnisse über Verwaltungsstrukturen, politische Entscheidungswege, Netzwerke und rechtliche Rahmenbedingungen unbedingt erforderlich. Hierfür fehlen bislang kontinuierliche Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote. Ein weiterer Schwerpunkt sollte darauf liegen, kommunale Entscheidungsträger – insbesondere neu gewählte Mandatsträger – sowie Vertreter aus Verwaltung, Planung und Dienstleistungsunternehmen für das Thema zu sensibilisieren.
Gesamtergebnis
Für eine wirkliche Teilhabe älterer Menschen mit Sehbehinderung reicht eine einzelne Maßnahme nicht aus. In der Diskussion wurden vier Bereiche ausdrücklich als gleichermaßen notwendig benannt: barrierefreie Information, Mobilität, Barrierefreiheit und soziale Teilhabe.
Die zentralen Schlussfolgerungen der Veranstaltung sind:
- Digitalisierung darf keine neuen Ausgrenzungen schaffen.
- Analoge und taktile Alternativen müssen erhalten bleiben.
- Informationen müssen barrierefrei und auch zu wenig mobilen Menschen gelangen.
- Hilfe muss selbstbestimmt und nicht übergriffig erfolgen.
- Menschen mit Behinderung müssen frühzeitig an Entscheidungen beteiligt werden.
- Selbsthilfe benötigt Ressourcen, Qualifizierung und Assistenz.
- Kommunen, Politik, Verbände und Selbsthilfe müssen stärker zusammenarbeiten.
- Menschen mit Sehbehinderung sind Experten in eigener Sache und müssen als aktive Mitgestalter ihres Lebensumfeldes wahrgenommen werden.
- Ehrenamtliche Selbsthilfe benötigt dauerhaft professionelle Unterstützung und Qualifizierung. Zeitlich befristete Projekte sind hilfreich, reichen für eine nachhaltige Struktur jedoch nicht aus.
Ende der Zusammenfassung;
Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Barbara Knobloch
Leiterin der Selbsthilfe Wiesbden
Auch im Alter ist eine Teilhabe an Kultur und Leben sinnvoll und gut! Sehbehinderte Menschen gehören dazu, wollen ins Theater und ins Kino!
Barbara Knobloch
Leiterin der Selbsthilfe Wiesbden