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Digitalisierung in der Pflege voranbringen
Digitalisierung bietet deutliche Möglichkeiten, um die beruflich Pflegenden in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zu unterstützen. Um dieses Entlastungspotenzial zu fördern, begünstigt die Pflegeversicherung Investitionen in digitale und technische Ausrüstung und damit in Zusammenhang stehende Fortbildungen berichtet der Referent Altenhilfe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbands.
Das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) soll spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte bewirken und somit bessere Arbeitsbedingungen schaffen. In den Jahren 2019 bis 2030 werden Fördermittel angeboten, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern. Eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowie auf die Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungskräften sind das Ziel.
Zusätzlich soll die Digitalisierung in der Pflege vorangebracht werden.
Hierzu fördert die Pflegeversicherung die Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung von Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung.
Näheres zur Anspruchsgrundlage nach § 72 SGB XI und der Förderhöhe erfährt man bei altenhilfe@paritaet.org
Ziele sind unter anderem die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, die Dienst- und Tourenplanung, das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen, einschließlich Videosprechstunden, die elektronische Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI und die Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung, die insbesondere im Zusammenhang mit der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung stehen.
Welche Pflegekasse für die Förderprogramme nach § 8 Abs. 6 bis 8 SGB XI (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz im Rahmen des „Sofortprogramms Pflege“) sind, erfährt man auf den Websites der DAK und der AOK.
Quellen und weitere Informationen
Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn
„Unser Ziel: Mit Sehbeeinträchtigung am Leben teilnehmen, in jedem Alter.“
Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn