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Digitale Barrierefreiheit: Was das Gesetz 2025 vorschreibt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und hat einen weitreichenden Geltungsbereich. Es betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen als relevant eingestuft werden.
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit hat einen bedeutenden Einfluss auf die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft und bietet Unternehmen zugleich wirtschaftliche Chancen.
Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Inclusion AG
„Barrierefreiheit ist mehr als rollstuhlgerecht und gerade für ältere Menschen mit Sehproblemen wichtig, auch in Hinblick auf Treppensicherheit und Sturzgefahr.“
Inclusion AG