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BGG-Reformentwurf bremst Teilhabe aus
Die lang diskutierte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt Fahrt auf. Der Referentenentwurf des BMAS setzt auf flexible Regelungen und vermeidet starre Vorgaben sowie zusätzliche Berichts- oder Dokumentationspflichten. Aus Sicht der Behindertenpolitik bleibt der Entwurf jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Forderungen sind unteranderem: eine stärkere Verpflichtung privater Akteure, kürzere Übergangsfristen, Entschädigungsansprüche und Verbandsklagerecht.
Dazu die Pressemitteilung des DBSV vom 03.12.2025:
„Die gute Absicht, das Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist völlig misslungen. Der Alltag behinderter Menschen wird sich durch die neuen Regelungen nicht verbessern. Es drohen sogar Verschlechterungen“, sagt Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV.
Problematisch ist aus Sicht des Verbandes unter anderem, dass die Pflicht zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen, die der Überwindung noch bestehender Barrieren dienen sollen, zwar theoretisch eingeführt, praktisch aber für die meisten Fälle ausgeschlossen wird, dass das Benachteiligungsverbot durch jeden sachlichen Grund einschränkbar sein soll,
dass Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen ausgeschlossen werden und
dass ein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von gesetzlich verbotenen Barrieren fehlt.
Der DBSV übt auch massive Kritik an der Botschaft, die der Gesetzentwurf ausstrahlt: „Das Gesetz erklärt alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen für die Wirtschaft. Das bedeutet, dass ein Alltag ohne Barrieren nicht angestrebt wird und im Grunde auch, dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden.“, so Bethke.
Er ergänzt: „Das ist mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft, die zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen ist, völlig rückwärtsgewandt und wirtschaftsschädigend. Abgesehen davon wird mit einer solchen Haltung das Recht auf Teilhabe behinderter Menschen missachtet und der dringend notwendige gesellschaftliche Zusammenhalt wird so auch nicht gefördert. Was wir stattdessen brauchen, ist ein Gesetz, das Barrierefreiheit voranbringt und damit echte Verbesserungen für den Alltag von Menschen mit Behinderung enthält.“
Der DBSV wird seine Stellungnahme zum Referentenentwurf am 8. Dezember einreichen und auf seiner Webseite veröffentlichen.
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Die Vereinten Nationen haben den 3. Dezember zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen erklärt. An diesem Tag finden überall auf der Welt Aktionen und Veranstaltungen statt, die das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen sollen.
Kontakt:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Andreas Bethke
Geschäftsführung
Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Ralf-Diethard Meineke
Oldenburg
Wir müssen alle zusammenhalten.
Ralf-Diethard Meineke
Oldenburg