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Barrierefreiheit: Internetseite informiert über Verordnungen

Barrierefreiheit bedeutet Teilhabe ohne fremde Hilfe – unabhängig von einer Behinderung. Mehr als einhundert Gesetze und Verordnungen sollen in Deutschland Menschen einen barrierefreien Zugang zum gesellschaftlichen Leben erleichtern. Eine Sammlung dieser Rechtsvorschriften kann jetzt in einem neuen Internetangebot abgerufen werden.

Die Sammlung umfasse erstmalig „sämtliche Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene, die Barrierefreiheit in irgendeiner Form tangieren“, erläuterte die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in Berlin.

Ziel der Barrierefreiheit ist es, für alle Menschen unabhängig von einer Behinderung in gesellschaftlichen und technischen Bereichen, bei Informationsangeboten, im Verkehr und bei Dienstleistungen Zugänge zur gesellschaftlichen Teilhabe ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Das betrifft etwa Zugänge zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, aber auch den Bereich der Sprache.

Mit der Sammlung schaffe man Transparenz und gebe ein Instrument an die Hand, „mit dem Interessierte mögliche rechtliche Stellschrauben, an denen im Sinne der Barrierefreiheit gedreht werden könnte, identifizieren können“, sagte der Leiter der Bundesfachstelle, Volker Sieger.

Die Rechtssammlung konzentriere sich zunächst auf das Bundesrecht. Für die landesrechtlichen Vorschriften der Barrierefreiheit solle die Sammlung als Beispiel dienen, das dann weiter ausgebaut werden könne.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde 2016 mit dem neuen Behindertengleichstellungsgesetz errichtet. Träger der Bundesfachstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

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Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Dr. Regina Görner
Vorsitzende BAGSO

„Auch wenn die Sehkraft im Alter schwächer wird, so schwindet nicht unsere Fähig­keit, weiterhin selbst­bestimmt zu leben und an der Gesell­schaft teilzuhaben. Und genau dafür machen wir uns stark!“

Dr. Regina Görner
Vorsitzende BAGSO