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12. Generalversammlung der EBU

Was ist unter der EBU zu verstehen: Die Europäische Blindenunion ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige europäische Organisation, die 1984 gegründet wurde. Als eine der sechs regionalen Organisationen der Weltblindenunion ist sie die einzige Organisation, die die Interessen blinder und sehbehinderter Menschen in Europa vertritt.

Ziel der EBU ist es, die Interessen aller blinden und sehbehinderten Menschen in Europa zu schützen und zu fördern.

Jede EBU-Mitgliedsorganisation wird durch eine nationale Delegation vertreten, die alle vier Jahre an der EBU-Generalversammlung teilnimmt.

Die Generalversammlung der Mitglieder ist das oberste Leitungsorgan der EBU. Zu den Funktionen, die bei den Sitzungen der Generalversammlung wahrgenommen werden, gehören die Wahl des Vorstands, die Genehmigung von Verfassungsänderungen, (Finanz-)Berichte über die im vergangenen Mandat durchgeführte Arbeit und strategische Pläne für die nächsten vier Jahre.

Die Gründungsversammlungen von EBU und WBU fanden im August 1984 in Norwegen statt. Seitdem fanden alle drei und später alle vier Jahre weitere zehn Generalversammlungen statt.

Die letzte Generalversammlung wurde vom 11. bis 14. Februar 2024 vom portugiesischen Blinden- und Sehbehindertenverband (ACAPO) in Lissabon, Portugal, ausgerichtet.

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Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Inclusion AG 

„Barrierefreiheit ist mehr als rollstuhlgerecht und gerade für ältere Menschen mit Sehproblemen wichtig, auch in Hinblick auf Treppensicherheit und Sturzgefahr.“

Inclusion AG